Spielerschutz & Verbraucherschutz

Casino-Selbstsperre in Österreich

Beantragung, Laufzeit, Aufhebung – klar dargestellt. Zusätzlicher Schutz durch Geräte-, Bank- und Zahlungssperren. Eine bewusste Wahl für mehr Kontrolle.

Von Fachredaktion · Stand: 09.09.2026
Kurz erklärt

Zentrale Punkte zur Casino-Selbstsperre

Eine Selbstsperre ist eine Schutzmaßnahme beim jeweiligen Betreiber. Laufzeit, Reichweite und Verfahren unterscheiden sich. Als österreichisch konzessioniertes Onlineangebot ist hier ausschließlich win2day verifiziert.

Die Reichweite jeder Sperre ist betreiberspezifisch zu prüfen; ein zentrales anbieterübergreifendes Register fehlt derzeit. Ob eine befristete Sperre vorzeitig geändert oder beendet werden kann, ergibt sich ausschließlich aus der konkreten Bestätigung und den aktuellen Regeln des zuständigen Betreibers.

Inhalt

01 Was bedeutet Selbstsperre im Casino?

Eine Selbstsperre ist eine auf eigenen Wunsch angestoßene Schutzmaßnahme. Ob sie einen vollständigen Ausschluss, bestimmte Angebote oder einen anderen Umfang erfasst und welche Laufzeit gilt, ergibt sich aus den aktuellen Regeln und der konkreten Bestätigung der zuständigen Stelle.

Die konkrete Reichweite ergibt sich aus der Betreiberbestätigung. Eine Sperre darf nicht ohne Prüfung auf andere Angebote übertragen werden. Ein allgemein verfügbares österreichisches Zentralregister existiert derzeit nicht; ein solches wird politisch nur vorgeschlagen.

Betreiber können unterschiedliche Schutzwerkzeuge veröffentlichen. Verfügbarkeit, Bedingungen und Wirkung müssen aktuell geprüft werden. Eine Selbstsperre ist keine Therapie; diese Seite behauptet auch keine bestimmte therapeutische Wirkung.

Sperrtyp Antragsteller Rechtsfolge Laufzeit Vorzeitige Beendigung
Selbstsperre Betroffene Person Umfang laut konkreter Bestätigung Betreiberbezogen prüfen Aktuelles Verfahren prüfen
Fremdsperre Anregungs- oder Antragsberechtigung aktuell prüfen Verfahren und mögliche Beteiligung fallbezogen prüfen Nicht pauschal angegeben Nicht pauschal angegeben
Besuchslimitierung Betroffene Person Begrenzung Besuchshäufigkeit / Spielzeit Beim Betreiber prüfen Beim Betreiber prüfen
Betreibersperre Spielbankleitung im Anwendungsbereich des § 25 Abs 3 GSpG Gestufte Information, Beratung und nötigenfalls Beschränkung oder Ausschluss Nach Rechtsgrundlage und Fall Nach Rechtsgrundlage und Fall

Wann sollte man über eine Sperre nachdenken?

Folgende Anzeichen deuten auf problematisches Spielverhalten hin:

  • Spieldauer oder Einsatzhöhe überschreiten regelmäßig die eigene Absicht.
  • Versuch, erlittene Verluste durch erneutes Spielen auszugleichen.
  • Verschweigen von Spielhäufigkeit oder Einsatzhöhe gegenüber Angehörigen.
  • Aufnahme von Krediten oder Geldbeschaffung zum Spielen.
  • Vernachlässigung beruflicher, familiärer oder sozialer Verpflichtungen wegen Glücksspiels.
  • Ständige Gedanken ans Spielen, auch in Alltagssituationen.
  • Unruhe oder Gereiztheit, wenn Spielen nicht möglich ist.
  • Spielen zur Verdrängung negativer Stimmungen oder Probleme.

Diese Aufzählung ersetzt keine fachliche Diagnostik, kann jedoch als erste Orientierung dienen. Treffen mehrere Punkte zu, empfiehlt sich Kontakt mit einer Beratungsstelle.

→ Weiterführend: Fremdsperre durch Angehörige.
→ Beratung und Kontaktstellen: Hilfe in Österreich.

02 Gesetzliche Regelung: § 25 Glücksspielgesetz

§ 25 Abs 3 GSpG betrifft Spielbanken und sieht ein gestuftes Vorgehen vor: Besteht aufgrund von Häufigkeit und Intensität der Teilnahme die begründete Annahme, dass das Existenzminimum gefährdet ist, muss die Spielbankleitung die dort vorgesehenen Informationen einholen. Bestätigt sich die Annahme, folgt das gesetzlich beschriebene Beratungsgespräch; abhängig von Nachweisen und Ergebnis können Besuchsbeschränkung oder Ausschluss erforderlich werden. Die konkrete aktuelle Gesetzesfassung ist im RIS zu prüfen.

Ein behaupteter Verstoß kann rechtliche Fragen auslösen, begründet aber nicht automatisch einen Anspruch. Auch die Beweislast hängt von Anspruch, Verfahrensstand und Einzelfall ab; eine pauschale Beweislast des Betreibers wird hier nicht behauptet.

Häufigkeit, Intensität und Gefährdung des Existenzminimums

§ 25 Abs 3 GSpG knüpft die erste Stufe an eine begründete Annahme aufgrund von Häufigkeit und Intensität der Teilnahme und an die mögliche Gefährdung des Existenzminimums. Daraus folgt kein pauschaler Eurobetrag und kein sofortiger Ausschluss in jedem Fall. Information, Beratung und eine mögliche Beschränkung oder Sperre sind als gesetzliche Stufen im konkreten Spielbankfall zu lesen.

Bonitätsprüfung und Beratungspflicht

Welche Prüf- und Informationsschritte § 25 GSpG im konkreten Fall verlangt, hängt von den erkennbaren Umständen und der geltenden Fassung ab. Die Vorschrift betrifft Spielbanken. Sie darf nicht pauschal auf WINWIN, win2day oder ausländische Onlineangebote übertragen werden.

VfGH-Entscheidung G 259/2022 und Konsequenzen

Die Verfassungsgerichtshof-Entscheidung betrifft zivilrechtliche Folgen der Spielerschutzpflichten. Sie bedeutet nicht automatischen Ersatz jedes Verlusts. Anspruchsbestand hängt von konkretem Verhalten, erkennbaren Gefährdungsanzeichen, Betreibermaßnahmen und anwendbarer Rechtsgrundlage ab. Wer Ansprüche prüfen lassen will, sollte Unterlagen wie Kontoauszüge, Spielprotokolle und Schriftverkehr sichern und individuelle Rechtsberatung einholen.

Warum § 25 GSpG nicht für win2day gilt

win2day wird rechtlich als elektronische Lotterie eingeordnet. Die für Spielbanken formulierten Pflichten aus § 25 GSpG lassen sich nicht unmittelbar übertragen. Das bedeutet nicht Fehlen jeglichen Spielerschutzes: Sperren, Limits und Identitätskontrollen ergeben sich aus anderen gesetzlichen, konzessionsrechtlichen und vertraglichen Vorgaben. Für Sperre wenden Sie sich direkt an win2day; Casinos-Austria-Sperre wirkt derzeit nicht automatisch.

Rechtliche Hinweise:
Relevante Entscheidungen: VfGH G 34/10 (2011), VfGH G 259/2022 (2022). Beide im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abrufbar.

→ Die maßgebliche Gesetzesfassung und Entscheidungen können im RIS geprüft werden.

03 Wo kann ich mich in Österreich sperren lassen?

Sperrwege und Reichweiten unterscheiden sich nach Betreiber und Angebotsart. Lassen Sie sich für jedes genutzte Angebot schriftlich bestätigen, was erfasst ist. Als österreichisch konzessioniertes Onlineangebot ist auf dieser Seite ausschließlich win2day verifiziert.

Casinos Austria: zwölf Spielbankstandorte

Für landbasierte Spielbanken von Casinos Austria ist der aktuelle Sperrweg direkt beim Betreiber zu erfragen. Laufzeit, benötigte Identifikation, Beginn, Reichweite und ein späteres Verfahren können sich nach Sperrart und Einzelfall unterscheiden. Verlassen Sie sich nicht auf allgemeine Fristen oder Unterlagenlisten.

WINWIN: Automatensalons

Für WINWIN sind ausschließlich die aktuell veröffentlichten Betreiberinformationen maßgeblich. Eine Sperre einer anderen Marke darf nicht ohne Bestätigung als dort wirksam angesehen werden. Fragen Sie nach erfassten Standorten, Beginn, Dauer und zuständigem Kontakt.

win2day: österreichisch konzessioniertes Onlineangebot

win2day ist hier als österreichisch konzessioniertes Onlineangebot verifiziert und veröffentlicht eigene Spielerschutzwerkzeuge. Prüfen Sie deren aktuellen Umfang im Konto oder über den offiziellen Support. Lassen Sie sich insbesondere betroffene Spielbereiche, Beginn und Umgang mit offenen Kontovorgängen bestätigen.

Landesausspielungen und regionale Automatensalons

  • In Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten und Burgenland existieren landesrechtlich geregelte Automatenanbieter.
  • In Wien sind Glücksspielautomaten außerhalb von Casinos seit 2015 verboten.
  • Auch in Salzburg, Tirol und Vorarlberg fehlt entsprechendes Landesgesetz für Glücksspielautomaten außerhalb der Spielbanken.

Übersicht: Anbieter, Sperrarten, Antragsweg

Anbieter Verfügbare Sperrarten Laufzeit Antragsweg Wirksamkeit ab Vorzeitige Aufhebung
Casinos Austria Beim Betreiber prüfen Aktuelle Bedingungen prüfen Offiziellen Weg prüfen Bestätigung abwarten Nicht pauschal angegeben
WINWIN Beim Betreiber prüfen Aktuelle Bedingungen prüfen Offiziellen Weg prüfen Bestätigung abwarten Nicht pauschal angegeben
win2day Veröffentlichte Werkzeuge prüfen Aktuelle Bedingungen prüfen Konto oder offizieller Support Bestätigung abwarten Aktuelles Verfahren prüfen
Landesbetreiber Je nach Bundesland unterschiedlich Individuell Direkt beim Betreiber Individuell Individuell

WICHTIG: Eine Sperre gilt nur beim jeweiligen Anbieter

Eine Sperre bei Casinos Austria darf nicht als automatische Sperre bei WINWIN oder win2day verstanden werden. Österreich verfügt derzeit über kein allgemein verfügbares, anbieterübergreifendes Zentralregister.

→ Zum politisch vorgeschlagenen zentralen Register siehe Abschnitt 12. Bis zu einer tatsächlichen gesetzlichen und technischen Umsetzung sind aktuelle Betreiberangaben entscheidend.

04 Selbstsperre Schritt für Schritt beantragen

Es gibt keinen hier verallgemeinerten Ablauf für sämtliche Betreiber. Beginnen Sie auf der offiziellen Betreiberseite, verlangen Sie aktuelle Verfahrensangaben und übermitteln Sie sensible Daten nur über den dort ausgewiesenen sicheren Kanal.

Casinos Austria und WINWIN: drei Antragswege

  1. Offizielle Seite öffnen: Suchen Sie den aktuellen Spielerschutz- oder Kontaktbereich des betreffenden Betreibers.
  2. Umfang erfragen: Klären Sie, welche Standorte oder Angebote, welcher Beginn und welche Laufzeit erfasst werden.
  3. Sicheren Kanal nutzen: Fragen Sie vorab, welche Identifikation wirklich benötigt wird, und bewahren Sie die Bestätigung auf.

Für Casinos Austria und WINWIN dürfen Kontaktweg, Unterlagen und Bearbeitungszeit nicht gleichgesetzt werden. Prüfen Sie beides getrennt bei der jeweiligen offiziellen Stelle.

win2day: Sperre direkt im Login-Bereich aktivieren

  1. Öffnen Sie ausschließlich die offizielle win2day-Seite oder Ihr Konto.
  2. Rufen Sie die aktuell ausgewiesenen Spielerschutzwerkzeuge auf.
  3. Prüfen Sie die Erläuterung zu Umfang, Beginn und Laufzeit.
  4. Wählen Sie die für Ihr Anliegen veröffentlichte Schutzoption.
  5. Bewahren Sie die Bestätigung auf.
  6. Fragen Sie den offiziellen Support, falls Reichweite oder Kontofolgen unklar bleiben.

Erforderliche Unterlagen

Eine allgemeingültige Unterlagenliste gibt es hier nicht. Vor einer Übermittlung sollten Sie:

  • beim Betreiber erfragen, welche Identifikation für genau dieses Anliegen erforderlich ist,
  • Ausweisdaten ausschließlich über den offiziell genannten sicheren Kanal senden.

Ab wann ist die Sperre wirksam?

Einheitliche Aktivierungszeiten werden nicht zugesagt. Maßgeblich ist die Bestätigung des jeweiligen Betreibers. Klären Sie unverzüglich nach, wenn Beginn oder erfasste Angebote daraus nicht eindeutig hervorgehen.

Was passiert mit bestehendem Guthaben?

Eine pauschale Auszahlung oder Kontobehandlung wird nicht behauptet. Fragen Sie den offiziellen win2day-Support oder die für das Angebot zuständige Stelle nach offenen Vorgängen, Zugriff, Kontodaten und dem aktuellen Verfahren im konkreten Fall.

05 Wie lange gilt eine Selbstsperre?

Laufzeiten und Folgen unterscheiden sich nach Betreiber, Angebot und Sperrart. Maßgeblich sind die aktuelle Regelung und Ihre konkrete Bestätigung. Lassen Sie Beginn, Dauer, Reichweite und Bedingungen einer möglichen Beendigung schriftlich festhalten.

Drei Laufzeiten im Überblick

  • Befristete Option: angebotene Dauer beim Betreiber prüfen
  • Unbefristete Option: Folgen und späteres Verfahren vorab klären
  • Individuelle Schutzmaßnahme: Reichweite schriftlich bestätigen lassen

Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Sperre endet oder geändert werden kann, wird nicht pauschal zugesagt. Verlassen Sie sich weder auf automatisches Ende noch auf eine vorzeitige Freigabe.

Laufzeit Anbieter Endet automatisch? Vorzeitige Aufhebung?
Befristet Jeweiligen Betreiber prüfen Nicht pauschal Aktuelle Regeln prüfen
Weitere Frist Jeweiligen Betreiber prüfen Nicht pauschal Aktuelle Regeln prüfen
Unbefristet Jeweiligen Betreiber prüfen Bestätigung maßgeblich Verfahren erfragen

Wann endet befristete Sperre?

Gehen Sie nicht ohne ausdrückliche Betreiberinformation von einem automatischen Ende aus. Prüfen Sie Ihre Bestätigung und fragen Sie bei Unklarheit schriftlich nach. Eine ausbleibende Mitteilung belegt keine Freigabe.

Wann endet unbefristete Sperre?

Für eine unbefristete Sperre ist das vom Betreiber aktuell beschriebene Verfahren maßgeblich. Bis zu einer eindeutigen schriftlichen Auskunft sollten Sie die Sperre als aktiv behandeln und keine Umgehung versuchen.

06 Aufhebung: Voraussetzungen und Ablauf

Diese Seite verspricht weder eine vorzeitige Beendigung noch ein automatisches Ende. Wird der Wunsch zu spielen während einer Sperre stark, suchen Sie Beratung, statt einen anderen Zugang zu verwenden. Eine aktive Sperre soll nicht umgangen werden.

Unbefristete Sperren: Aufhebung nach Prüfung

Erfragen Sie beim sperrenden Betreiber, welcher Kontaktweg und welche Informationen im konkreten Fall vorgesehen sind. Anforderungen, Prüfkriterien, Bearbeitungsdauer und Ergebnis lassen sich nicht allgemein vorhersagen. Bis zur Bestätigung bleibt die Sperre maßgeblich.

Fünf Fragen zur Selbstreflexion

Bevor Sie Aufhebung beantragen, sollten Sie sich folgende Fragen ehrlich beantworten:

  1. Aus welchem Grund habe ich die Sperre damals eingerichtet?
  2. Hat sich an dieser Situation konkret etwas verändert?
  3. Bin ich finanziell abgesichert, falls ich verliere?
  4. Habe ich mit einer Vertrauensperson darüber gesprochen?
  5. Was wäre der Preis, wenn ich mich irre?

Ein Gespräch mit einer Beratungsstelle kann Orientierung geben, ist aber keine Voraussetzung für eine Betreiberentscheidung und garantiert kein Ergebnis.
Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57 (Angaben dort prüfen) · Spielerschutz-Hotline: 0800 202 304 (vom Träger als kostenlos und ohne Namensangabe beschrieben; Konditionen direkt prüfen)

Ablauf der Aufhebung: fünf Schritte

  1. Zuständigkeit klären: Wenden Sie sich an den Betreiber, der die Sperre bestätigt hat.
  2. Aktuellen Weg erfragen: Nutzen Sie nur offiziell veröffentlichte Kontaktkanäle.
  3. Unterlagen klären: Senden Sie nichts Sensibles, bevor Bedarf und sicherer Übertragungsweg feststehen.
  4. Keine Kriterien unterstellen: Weder Gespräch noch Therapie oder Einkommensnachweis wird hier als Voraussetzung bezeichnet.
  5. Bestätigung abwarten: Gehen Sie bis zur eindeutigen Mitteilung nicht von einer Änderung aus.

Erforderliche Nachweise

Benötigte Nachweise hängen vom Betreiber, Sperrtyp und Anliegen ab. Diese Seite behauptet weder eine allgemeine Ausweiskopienpflicht noch Einkommens-, Bonitäts-, Beratungs- oder Therapienachweise. Fragen Sie nach einer aktuellen Liste und sicherer Übermittlung.

Beratungsgespräch: was Sie erwarten können

Ob ein Gespräch vorgesehen ist und worum es geht, teilt der Betreiber mit. Eine Beratung oder Therapie ist hier weder als Betreiberprüfung noch als Erfolgskriterium dargestellt. Persönliche Selbstreflexion kann unabhängig davon hilfreich sein:

  • Was hat sich seit Sperre verändert?
  • Wie sieht aktuelle finanzielle Situation aus?
  • Welche Strategien haben Sie entwickelt, um verantwortungsvoll zu spielen?

Gründe für Ablehnung

Ablehnungs- oder Bewilligungsgründe werden nicht verallgemeinert. Sie können von Rechtsgrundlage, Sperrtyp, Betreiber und Einzelfall abhängen. Verlangen Sie eine nachvollziehbare Auskunft und holen Sie bei rechtlichen Fragen unabhängige Beratung ein.

Aufhebung bei win2day

Stellen Sie Antrag über aktuell von win2day genannte Kontaktwege und verwenden Sie Daten, mit denen Ihr Spielkonto identifiziert werden kann. Fragen Sie ausdrücklich, welche Unterlagen benötigt werden und wie Sie über Entscheidung informiert werden. Nutzen Sie keine neue Registrierung, solange Sperre aktiv ist.

Fremdsperre aufheben – wo der Unterschied liegt

Eine nicht allein selbst beantragte Sperre kann anderen Regeln folgen. Ob es einen Antrag, eine Anhörung, zusätzliche Unterlagen oder ein besonderes Prüfverfahren gibt, hängt von Rechtsgrundlage, Betreiber und Einzelfall ab. Lassen Sie sich das aktuelle Verfahren erklären; bei Streitfragen ist unabhängige Beratung sinnvoll.

Fremdsperre durch Angehörige
Betreiber und Kontaktwege einordnen

07 Während die Sperre aktiv ist: Was passiert

Welche Zugänge, Zahlungen oder Bereiche blockiert sind, ergibt sich aus der konkreten Sperre. Prüfen Sie die Bestätigung und lassen Sie Lücken klären. Eine Betreibermaßnahme ist nicht automatisch mit umfassender technischer Abdeckung gleichzusetzen.

Zutrittskontrolle in landbasierten Spielbanken

Spielbanken kontrollieren Identität beim Zutritt. Ist Ihre Sperre im System des jeweiligen Betreibers aktiv, muss Zugang verweigert werden. Verlassen Sie sich trotzdem nicht allein auf Kontrolle: Meiden Sie nach Möglichkeit auch Weg zum Standort und informieren Sie Vertrauensperson, wenn Impuls zum Besuch stark wird.

Login-Sperre bei win2day

Bei aktiver Online-Sperre soll Zugriff auf betroffene Spielbereiche technisch verhindert werden. Bewahren Sie Bestätigung der Sperre auf und kontrollieren Sie, ob Sie weitere Spielkonten bei anderen Anbietern besitzen. Österreichische Anbietersperre blockiert weder automatisch ausländische Websites noch Werbung auf Ihrem Gerät.

Anbieter ohne österreichische Konzession: rechtliche Lage

Viele Anbieter, die in Österreich werben, verfügen nicht über inländische Konzession.

Bedeutung für Ihre Selbstsperre:

  • Die Reichweite einer bestehenden Sperre ergibt sich aus ihrer Bestätigung; für ein anderes Angebot darf weder automatische Geltung noch Nichtgeltung mit einem vermuteten Datenzugriff begründet werden.
  • Eine ausländische Lizenz ist keine österreichische Konzession. Zuständigkeit und Beschwerdewege müssen im Einzelfall geprüft werden.
  • Vertragswirksamkeit, Rückforderung und Auszahlung sind Rechtsfragen des Einzelfalls; diese Seite gibt dafür keine Erfolgsgarantie.
ACHTUNG
Sperre nicht umgehen

Wir raten ausdrücklich davon ab, eine Selbstsperre durch Ausweichen auf andere oder nicht österreichisch konzessionierte Angebote zu umgehen. Schutzmechanismen, Aufsicht und Rechtswege können dort anders ausgestaltet oder schwerer nutzbar sein; die konkrete Rechtslage ist im Einzelfall zu prüfen.

08 Ergänzende technische Schutzmaßnahmen neben Sperre

Selbstsperre beim Betreiber ist erste Maßnahme. Zusätzliche technische Barrieren können Schutz verstärken. Keine dieser Maßnahmen ist absolut sicher, aber sie erhöhen Schwelle für Rückfall.

Geräte-Sperrsoftware: BetBlocker und Gamban

BetBlocker beschreibt sich als spendenfinanzierte Sperrsoftware. Unterstützte Geräte, erfasste Inhalte, Kosten und Datenschutz sind direkt beim Dienst aktuell zu prüfen. Keine Software deckt hier zugesichert alle Websites oder Apps ab.

Gamban ist ein weiterer externer Dienst. Verfügbarkeit, Preis, Kündigung, Geräteumfang und technische Grenzen ergeben sich aus dessen aktuellen Bedingungen. Eine solche Software ersetzt keine Betreiber-Sperre.

Wichtig: Diese Apps sind Hilfsmittel, keine Garantie. Technisch versierte Nutzer können sie umgehen. Sie funktionieren am besten, wenn Sie sie mit bewusster Entscheidung kombinieren.

→ Mehr zu BetBlocker: playsponsible.at/betblocker

Bank- und kartenseitige Transaktionssperren

Ob Ihre Bank eine Transaktionssperre anbietet und welche Buchungen sie erkennt, ist direkt dort zu erfragen. Mögliche Fragen sind beispielsweise:

  • Kann die Bank bestimmte Glücksspieltransaktionen erkennen oder blockieren?
  • Kreditkartenlimits senken oder Karten stilllegen.
  • Welche Kosten, Reichweiten, Ausnahmen und Änderungswege gelten?

Fragen Sie bei Ihrer Bank nach verfügbaren Optionen.

Limits als mildere Alternative zur Vollsperre

Wenn Sie sich nicht vollständig sperren möchten, können Sie bei win2day Limits setzen:

  • Einzahlungslimits (täglich, wöchentlich, monatlich)
  • Verlustlimits
  • Zeitlimits

Wichtig: Für Einrichtung, Senkung, Erhöhung und Wirksamwerden von Limits sind ausschließlich die aktuellen offiziellen Informationen von win2day maßgeblich. Diese Seite nennt keine festen Wartezeiten und überträgt keine Regel auf andere Angebote.

Finanzielle Absicherung durch Schuldnerberatung

Bei Spielschulden kann eine staatlich anerkannte Schuldnerberatung eine Anlaufstelle sein. Zuständigkeit, Kosten, Datenschutz, Vertraulichkeit und Leistungsumfang sind bei der konkreten Stelle zu prüfen.

Maßnahme Kosten Reichweite Wie schnell aktiv Umkehrbar?
Selbstsperre (Casinos Austria, WINWIN, win2day) Beim Betreiber prüfen Nur beim jeweiligen Anbieter Bestätigung maßgeblich Verfahren prüfen
BetBlocker Beim Dienst prüfen Geräte und Abdeckung prüfen Beim Dienst prüfen Beim Dienst prüfen
Gamban Beim Dienst prüfen Geräte und Abdeckung prüfen Beim Dienst prüfen Beim Dienst prüfen
Bankseitige Sperre Bei Bank prüfen Erkannte Zahlungen laut Bank Nach Freischaltung durch Bank Bei Bank prüfen
Limits bei win2day Aktuell bei win2day prüfen Nur win2day Aktuelle offizielle win2day-Informationen prüfen Änderungsregeln bei win2day aktuell prüfen

09 Haftung und Rückforderung von Spielverlusten

§ 25 GSpG betrifft Spielbanken. Ob aus einem behaupteten Verstoß ein Anspruch folgt, hängt von Gesetzesfassung, Sachverhalt, Kausalität und weiteren Voraussetzungen ab. Diese Seite gibt keine individuelle Rechtsberatung und verspricht keine Rückzahlung.

Schadenersatz bei Verstoß gegen § 25 GSpG

Relevante Entscheidungen:

  • OGH 1 Ob 214/98x: § 25 Abs 3 GSpG dient Schutz des einzelnen Spielers.
  • OGH 1 Ob 175/02w: Schadenersatzanspruch bei Verstoß gegen Schutzpflichten.
  • OGH 6 Ob 250/11z: Aussage im Kontext des entschiedenen Einzelfalls prüfen.

Beweislastfragen dürfen nicht losgelöst vom konkreten Anspruch und Verfahren verallgemeinert werden. Lassen Sie Schriftverkehr, Sperrbestätigung, Transaktionen und die jeweils geltende Rechtslage fachkundig prüfen.

Mitverschulden und medizinische Umstände im Einzelfall

Mitverschulden und medizinische Umstände sind Fragen des Einzelfalls. Aus einzelnen Entscheidungen lässt sich keine pauschale Aussage für jede Person, jede Spielbank oder jeden Zeitraum ableiten.

Verjährung individuell prüfen

Welche Verjährungsfrist wann beginnt, hängt von Anspruch und Umständen ab. Warten Sie bei möglichem Fristablauf nicht auf allgemeine Onlineinformationen, sondern holen Sie zeitnah unabhängige Rechtsberatung ein.

Rückforderung bei Anbietern ohne österreichische Konzession

Wichtig: Dies ist völlig anderer Anspruch als Schadenersatz nach § 25 GSpG.

Bei Onlineangeboten ohne österreichische Konzession können komplexe Fragen zu Zulässigkeit, Vertragsrecht, internationaler Zuständigkeit und Durchsetzung entstehen. Eine ausländische Lizenz ersetzt keine österreichische Konzession; sie entscheidet aber nicht allein jeden individuellen Anspruch.

Das bedeutet:

  • Eine Rückforderung ist nicht pauschal garantiert.
  • Fristen und Anspruchsgrundlagen müssen individuell geprüft werden.
  • Auch Zahlungen, Gewinne, Vertragsunterlagen und Prozessrisiken können relevant sein.

Bei Anbietern im Ausland können Zuständigkeit und Vollstreckung zusätzliche Fragen aufwerfen. Prüfen Sie Kosten, Interessenkonflikte und Vertragsbedingungen jeder Rechtsvertretung oder Finanzierung sorgfältig.

Was Betroffene konkret tun können

Wenn Sie glauben, Ansprüche zu haben:

  1. Dokumentieren Sie alles: Kontoauszüge, Screenshots, E‑Mails, Transaktionslisten.
  2. Wenden Sie sich an Verbraucherschutzorganisation: Verein für Konsumenteninformation (VKI) oder Arbeiterkammer bieten Erstberatung.
  3. Konsultieren Sie Anwalt: Insbesondere bei höheren Beträgen.

Rechtliche Klarstellungen:

  • § 25 GSpG betrifft Spielbanken, nicht automatisch WINWIN, win2day oder ausländische Onlineangebote.
  • Rückforderungsfragen gegenüber Onlineanbietern benötigen eine getrennte Prüfung ohne pauschales Frist- oder Erfolgsversprechen.
  • Beides ist rechtlich nicht dasselbe und erfordert unterschiedliche Voraussetzungen.
Entscheidung Datum Kernaussage
OGH 1 Ob 214/98x 1998 § 25 GSpG ist Schutzgesetz im Sinne von § 1311 ABGB
OGH 1 Ob 175/02w 2002 Schadenersatzanspruch bei Verstoß gegen Schutzpflichten
OGH 5 Ob 112/04p 2004 Einzelfall zu Konzession und Vertragsfolgen prüfen
VfGH G 34/10 2011 Aufhebung Haftungsobergrenze bei § 25 GSpG
OGH 6 Ob 250/11z 2011 Einzelfallentscheidung; keine pauschale Beweislast- oder Mitverschuldensaussage
VfGH G 259/2022 2022 Aufhebung: Bonitätsprüfung allein reicht nicht als Auslöser
OGH 4 Ob 185/25x 2026 Entscheidung nicht pauschal auf jeden Vertrag übertragbar

→ Für eine Bewertung möglicher Ansprüche ist unabhängige Rechtsberatung erforderlich.

10 Fremdsperre durch Angehörige

Angehörige können bei einer Beratungsstelle und beim betreffenden Betreiber nach aktuellen Schutz- oder Meldewegen fragen. Wer eine Fremdsperre anregen darf, wer entscheidet und welche Beteiligungsrechte gelten, wird nicht pauschal behauptet.

Wer kann Fremdsperre anregen?

Welche Angehörigen oder sonstigen Personen sich mit welchem Anliegen an einen Betreiber wenden können, richtet sich nach dessen aktuellem Verfahren und der anwendbaren Rechtsgrundlage. Eine allgemeine Antragsberechtigung wird hier nicht zugesagt.

Ablauf und mögliche Beteiligung der betroffenen Person

Informations-, Anhörungs- und Entscheidungspflichten hängen vom konkreten Sperrmodell und seiner Rechtsgrundlage ab. Erfragen Sie beim zuständigen Betreiber, ob und wie die betroffene Person beteiligt wird; diese Seite beschreibt keinen universellen Ablauf.

Ob eine Maßnahme ohne Zustimmung möglich ist, muss für den konkreten Betreiber und Fall geprüft werden. Eine allgemeine Befugnis wird nicht behauptet.

Was Angehörige außerdem tun können

  • Nehmen Sie keine Schulden auf, um Spielverluste auszugleichen. Das löst Problem nicht, sondern verschärft es.
  • Schützen Sie Haushaltseinkommen: Trennen Sie Konten, entziehen Sie Zugriff auf gemeinsame Mittel, wenn nötig.
  • Suchen Sie selbst Unterstützung: Es gibt Beratungsangebote für Angehörige von Spielsüchtigen. Sie müssen das nicht allein tragen.
  • Sprechen Sie Thema offen an – ohne Vorwürfe. Sucht ist Erkrankung, keine moralische Verfehlung.

→ Kontaktstellen und Hinweise für Angehörige stehen in Abschnitt 14.

11 Vergleich: Österreich, Deutschland und Schweiz

Die Systeme sind nicht pauschal vergleichbar. Deutschland führt OASIS unter Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Darmstadt. In der Schweiz unterscheiden sich Spielbanken, Online-Spielbanken und Grossspiele sowie die Aufsichtsrollen von ESBK und GESPA. Österreich diskutiert ein Register bislang als Vorschlag.

Kriterium Österreich Deutschland (OASIS) Schweiz (ESBK)
Zentrales Register Nein; Reform vorgeschlagen OASIS Betreiberübergreifende Sperrweitergabe in gesetzlichen Bereichen
Anbieterübergreifend Nein, jede Sperre nur beim jeweiligen Anbieter Gesetzlichen OASIS-Umfang prüfen Je nach Spielbereich; nicht pauschal alle Angebote
Mindestdauer Betreiberbezogen prüfen Aktuelle OASIS-Regeln prüfen Aktuelle Schweizer Regeln prüfen
Aufhebung frühestens Nicht pauschal angegeben Aktuelles OASIS-Verfahren Bereich und Betreiber maßgeblich
Zuständige Stelle Jeweils zuständige Stelle; win2day ist die österreichisch konzessionierte Online-Marke Regierungspräsidium Darmstadt ESBK beziehungsweise GESPA nach Bereich
Online erfasst win2day als AT-Onlineangebot verifiziert Im gesetzlichen OASIS-Umfang Online-Spielbanken; Grossspiele gesondert

Warum Österreich bisher kein zentrales Register hat

Bestehende Sperrverfahren sind nach Angebotsarten und zuständigen Stellen organisiert. Aus dieser Struktur lässt sich ohne belastbare aktuelle Quelle keine Aussage über technischen Datenzugriff oder Datenaustausch einzelner Stellen ableiten. Ein gemeinsames Register ist lediglich vorgeschlagen. Bis zu einer rechtlichen und tatsächlichen Umsetzung sollte die Reichweite jeder Sperre separat erfragt und bestätigt werden.

12 Reformvorschlag: mögliches zentrales Sperrregister

Ein österreichisches Zentralregister wird politisch vorgeschlagen beziehungsweise in Entwürfen erörtert. Es ist kein hier als beschlossen oder praktisch verfügbar dargestelltes System. Ob, wann und in welchem Umfang eine Regelung gilt, bleibt dem abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren und der Umsetzung vorbehalten.

Was geplant ist

  1. Zentrales Sperrregister: Selbst-, Fremd- und Betreibersperren sollen in gemeinsamem Register verarbeitet werden. Genauer Anwendungsbereich ergibt sich erst aus endgültiger Gesetzesfassung und ihrer Umsetzung.
  2. Anbieterübergreifende Wirkung: Teilnehmende Anbieter sollen Sperren registergestützt beachten. Ab welchem Zeitpunkt welche Anbieter teilnehmen, kann von weiteren Verordnungen und technischen Voraussetzungen abhängen.
  3. Einzahlungslimits nach Alter:
    • Für Personen zwischen 18 und 26 Jahren: maximal 250 Euro pro Woche.
    • Für Personen ab 26 Jahren: maximal 1.680 Euro pro Monat.
  4. Payment Blocking: Banken und Zahlungsdienstleister sollen verpflichtet werden, Zahlungen an nicht lizenzierte Anbieter zu blockieren.
  5. Netzsperren: Internetprovider sollen Zugang zu illegalen Glücksspielseiten sperren.

Zeitplan und aktueller Status

Datierte Entwürfe und politische Vorschläge können sich ändern. Ein darin genanntes Zieldatum ist weder eine Zusage des Inkrafttretens noch der technischen Verfügbarkeit. Maßgeblich sind erst ein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren und die tatsächliche Umsetzung.

Stand: Regierungsvorlage im parlamentarischen Verfahren. Änderungen, Übergangsregeln und ergänzende Verordnungen können Zeitplan, Teilnehmerkreis und praktische Umsetzung beeinflussen. Bis tatsächlicher Inbetriebnahme gelten bisherige getrennte Sperrverfahren.

Letzte Prüfung dieser Seite: 09.09.2026.

→ Bis zu einer tatsächlichen Inbetriebnahme sind Sperrwege und Reichweiten bei jedem betreffenden Betreiber aktuell zu prüfen.

13 Spielsucht in Österreich: Daten und Warnsignale

Glücksspiel ist in Österreich weit verbreitet. Kleiner, aber bedeutender Anteil der Bevölkerung entwickelt problematisches oder pathologisches Spielverhalten. Frühes Erkennen kann schwerwiegende finanzielle, soziale und gesundheitliche Folgen verhindern.

Aktuelle Zahlen zur Spielsucht

Bislang umfassendste Studie zu Glücksspielverhalten in Österreich stammt von Kalke & Wurst (2015), durchgeführt im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen:

  • Rund 1,1 % der österreichischen Bevölkerung im Alter von 14 bis 65 Jahren zeigen problematisches oder pathologisches Spielverhalten.
  • Das entspricht etwa 64.000 Personen.
  • Höchste Prävalenz findet sich bei Spielern an Glücksspielautomaten außerhalb von Spielbanken (21,2 %).

Neuere Schätzungen des Anton-Proksch-Instituts und der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) gehen von ähnlichen oder leicht höheren Zahlen aus. Epidemiologiebericht Sucht 2025 der GÖG bietet aktuelle Daten zur Entwicklung.

Warnsignale erkennen

Warnsignale für problematisches Spielverhalten:

  • Häufiges Spielen über längere Zeiträume
  • Steigende Einsätze, um gleichen „Kick" zu erleben
  • Verluste durch weiteres Spielen ausgleichen wollen
  • Unruhe oder Gereiztheit, wenn nicht gespielt werden kann
  • Spielen trotz negativer Konsequenzen (Schulden, Streit, Jobverlust)
  • Verschweigen des Spielverhaltens
  • Vernachlässigung von Pflichten, Hobbys, sozialen Kontakten

Treffen mehrere dieser Anzeichen zu, empfehlen wir dringend Gespräch mit Beratungsstelle.

14 Hilfe und Beratung in Österreich

Bei Problemen mit Glücksspiel können Beratungsstellen Anlaufpunkte sein. Verfügbarkeit, Zuständigkeit, Kosten, Datenschutz, Vertraulichkeit, Kontakt ohne Namensangabe und konkreter Leistungsumfang unterscheiden sich; prüfen Sie diese Angaben direkt bei der jeweiligen Stelle.

Hotlines und direkte Auskunft

  • Spielerschutz-Hotline: 0800 202 304 (vom Träger als kostenlos und ohne Namensangabe beschrieben; Erreichbarkeit, Kosten, Datenschutz und Vertraulichkeit direkt prüfen)
  • Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57 (regionales Angebot; aktuelle Angaben dort prüfen)

Sie müssen vor erstem Gespräch keine fertige Entscheidung getroffen haben. Notieren Sie, wenn möglich, welche Angebote Sie nutzen, welche Sperren bereits bestehen und welche Fragen Ihnen besonders wichtig sind. Auch Angehörige können sich beraten lassen. Beratungsstelle kann gemeinsam mit Ihnen klären, ob sofortige Selbstsperre, zusätzliche technische Barrieren, finanzielle Schutzmaßnahmen oder weitere fachliche Unterstützung sinnvoll sind. Bei akuter finanzieller Belastung kann außerdem staatlich anerkannte Schuldnerberatung einbezogen werden.

Beratungsstellen nach Bundesland

Für regionale Anlaufstellen kann die folgende externe Übersicht als Ausgangspunkt dienen. Prüfen Sie Aktualität, Zuständigkeit und Leistungen direkt bei der genannten Stelle:
playsponsible.at/beratungsstellen

Bundesland Mögliche Anlaufstelle (bitte prüfen) Kontakt Hinweis
Wien Spielsuchthilfe Wien 01/544 13 57 Aktuelle Leistungen direkt prüfen
Niederösterreich Fachstelle für Suchtprävention NÖ Über Website Aktuelle Zuständigkeit direkt prüfen
Oberösterreich pro mente OÖ Über Website Aktuelle Leistungen direkt prüfen
Salzburg Suchtberatung Salzburg Über Website Aktuelle Leistungen direkt prüfen
Tirol Regionale Fachstellenübersicht Über offizielle Landes- oder Fachstellenwebsite Aktuelle Zuständigkeit direkt prüfen
Vorarlberg Supro Vorarlberg Über Website Aktuelle Leistungen direkt prüfen
Steiermark VIVID Steiermark Über Website Aktuelle Leistungen direkt prüfen
Kärnten SPIELSUCHTHILFE Kärnten Über Website Aktuelle Leistungen direkt prüfen
Burgenland PSD Burgenland Über Website Aktuelle Leistungen direkt prüfen

Eine weitere externe Übersicht finden Sie auf spielsuchthilfe.at. Vollständigkeit und Aktualität werden nicht zugesagt.

Angebote für Angehörige

Angehörige können direkt erfragen, ob eine Stelle Gespräche, Gruppen oder andere Unterstützung anbietet. Solche Leistungen, Kosten und Zugangsbedingungen werden nicht für das gesamte Beratungsnetz zugesagt.

Schuldnerberatung bei Spielschulden

Spielsucht kann mit erheblichen Schulden verbunden sein. Staatlich anerkannte Schuldnerberatungen können Anlaufstellen sein; Kosten, Datenschutz, Vertraulichkeit und Leistungsumfang sind bei der konkreten Stelle zu prüfen:

  • ASB Schuldnerberatungen GmbH (österreichweit)
  • Schuldnerberatung der Caritas
  • ifs Schuldenberatung (Vorarlberg)

Kontakte finden Sie über jeweilige Landesregierung oder direkt über asb-gmbh.at.

15 Häufige Fragen zur Casino-Selbstsperre

Was ist eine Selbstsperre im Online-Casino?
Eine Selbstsperre ist eine beantragte Schutzmaßnahme. Umfang und betroffene Angebote ergeben sich aus den aktuellen Regeln und der Bestätigung des jeweiligen Betreibers. Österreich verfügt derzeit über kein allgemein verfügbares, anbieterübergreifendes Sperrregister.
Wie lange dauert eine Casino-Sperre in Österreich?
Laufzeiten und Folgen unterscheiden sich nach Betreiber, Angebot und Sperrart. Lesen Sie die aktuellen Bedingungen und lassen Sie Beginn, Dauer, Reichweite und ein mögliches Beendigungsverfahren schriftlich bestätigen.
Ist die Einrichtung einer Sperre kostenpflichtig?
Erfragen Sie mögliche Gebühren direkt beim Betreiber. Die Stelle hinter 0800 202 304 bezeichnet die Hotline als kostenlos und nennt Kontakt ohne Namensangabe; Kosten, Datenschutz und Vertraulichkeit sollten Sie beim Dienst oder Telefonanbieter prüfen.
Gilt eine Casinos-Austria-Sperre auch für win2day?
Eine Sperre bei Casinos Austria darf nicht als automatische Sperre der österreichisch konzessionierten Online-Marke win2day verstanden werden. Fragen Sie die jeweils zuständige Stelle nach dem konkreten Umfang und nutzen Sie deren aktuelle offizielle Wege.
Existiert in Österreich ein gemeinsames Sperrregister?
Derzeit ist kein allgemein verfügbares österreichisches Zentralregister in Betrieb. Ein Register wird politisch vorgeschlagen beziehungsweise in Entwürfen erörtert. Ob, wann und mit welchem Anwendungsbereich es Gesetz und praktisch verfügbar wird, ist offen.
Lässt sich eine sechsmonatige Sperre früher aufheben?
Das lässt sich nicht pauschal für Betreiber und Sperrarten beantworten. Maßgeblich sind die konkrete Bestätigung und die aktuellen Betreiberregeln. Gehen Sie bis zu einer eindeutigen schriftlichen Auskunft von der fortbestehenden Sperre aus.
Wie hebt man eine unbefristete Sperre auf?
Wenden Sie sich an den Betreiber, der die Sperre bestätigt hat, und erfragen Sie dessen aktuelles Verfahren. Kontaktweg, Unterlagen, Prüfung, Dauer und Ergebnis werden hier nicht verallgemeinert. Bis zur Bestätigung bleibt die Sperre maßgeblich.
Muss man für die Aufhebung persönlich erscheinen?
Ob persönliches Erscheinen vorgesehen ist, hängt vom Betreiber, der Sperrart und dem konkreten Anliegen ab. Nutzen Sie nur offiziell veröffentlichte Kontaktwege und lassen Sie sich Anforderungen vorab schriftlich mitteilen.
Muss man für die Aufhebung Einkommensnachweise vorlegen?
Eine allgemeine Nachweispflicht wird hier nicht behauptet. Fragen Sie den zuständigen Betreiber, welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden und wie sensible Daten sicher zu übermitteln sind.
Läuft eine befristete Sperre automatisch aus?
Verlassen Sie sich nicht auf eine allgemeine Aussage zum automatischen Ende. Prüfen Sie Ihre Bestätigung und die aktuellen Regeln des Betreibers. Eine fehlende Nachricht ist keine verlässliche Bestätigung der Freigabe.
Was passiert mit dem win2day-Guthaben während der Sperre?
Fragen Sie win2day über den offiziellen Support nach Kontozugang, offenen Vorgängen und benötigten Kontodaten. Eine pauschale Auszahlung oder Kontobehandlung wird nicht zugesagt; maßgeblich sind aktuelle Bedingungen und Einzelfall.
Sind Teilsperren für einzelne Spielarten möglich?
win2day veröffentlicht Spielerschutzwerkzeuge, deren aktueller Umfang im Konto oder beim offiziellen Support zu prüfen ist. Bei anderen Betreibern können Begriffe und Reichweite abweichen; lassen Sie sich erfasste Bereiche bestätigen.
Können Angehörige eine Sperre beantragen?
Angehörige können eine spezialisierte Beratungsstelle kontaktieren und beim betreffenden Betreiber nach aktuellen Schutz- oder Meldewegen fragen. Wer eine Maßnahme anregen darf und welches Verfahren gilt, lässt sich nicht allgemein zusagen.
Haftet die Spielbank bei Zugang trotz Sperre?
Eine mögliche Haftung hängt von Rechtsgrundlage und Einzelfall ab. § 25 GSpG betrifft Spielbanken und darf nicht automatisch auf WINWIN, win2day oder ausländische Angebote übertragen werden. Lassen Sie einen konkreten Fall unabhängig rechtlich prüfen.
Kann man Verluste bei nicht-konzessionierten Anbietern zurückfordern?
Das hängt von Angebot, Zeitraum, Vertrags- und Prozesslage sowie dem Einzelfall ab. Diese Seite verspricht weder Nichtigkeit noch Rückzahlung, Frist oder Durchsetzbarkeit. Sichern Sie Unterlagen und holen Sie unabhängige Rechtsberatung ein.
Wo bekommt man vertrauliche Hilfe bei Spielproblemen?
Die Stelle hinter 0800 202 304 bezeichnet ihre Hotline als kostenlos und nennt Kontakt ohne Namensangabe. Prüfen Sie Erreichbarkeit, Kosten, Datenschutz und Vertraulichkeit direkt beim Dienst; regionale Stellen finden Sie auf spielsuchthilfe.at und playsponsible.at.

Fazit

Eine Casino-Selbstsperre ist eine mögliche Schutzmaßnahme, deren Reichweite, Dauer, Kosten und Verfahren beim jeweiligen Betreiber zu prüfen sind. Als österreichisch konzessioniertes Onlineangebot ist hier ausschließlich win2day verifiziert. Ein österreichisches Zentralregister wird vorgeschlagen, ist aber derzeit nicht allgemein verfügbar.

Verlassen Sie sich weder auf ein automatisches Ende noch auf eine bestimmte Aufhebung. Ergänzende Software, Bankoptionen oder Limits können geprüft werden, bieten aber keine zugesicherte Abdeckung oder Wirksamkeit.

Wenn Sie Anzeichen problematischen Spielverhaltens bemerken, können Sie eine Beratungsstelle kontaktieren. Prüfen Sie deren Erreichbarkeit, Kosten, Datenschutz, Vertraulichkeit und Möglichkeiten eines Kontakts ohne Namensangabe direkt.

Hilfe: 0800 202 304 · Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57

Redaktion
Fachredaktion von selbstsperre-online-casino.at
Redaktion für Spielerschutz und Verbraucherinformation. Auswertung offizieller Quellen und Abgleich mit aktueller Rechtsprechung.
Methodik ansehen
Stand 09.09.2026 Geprüft von Fachredaktion Nächste Prüfung vorgesehen: 09.12.2026 oder früher bei bekannter Rechtsänderung
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Hinweise zu zehn aufgeführten Online-Marken

Die Aufnahme oder Reihenfolge ist keine Empfehlung, Bewertung oder österreichische Lizenzbestätigung.

Transparenz: Affiliate-Links; bei Registrierung ist eine Provision möglich. Verfügbarkeit, Konzession und Bedingungen vor Nutzung anhand aktueller Primärquellen prüfen.

Aktive Selbstsperre?
Aktive Sperre niemals umgehen.

Diese Liste darf unter keinen Umständen dazu genutzt werden, während einer aktiven Sperre ein Ausweichangebot zu suchen oder die Sperre zu umgehen. Beenden Sie die Suche und wenden Sie sich bei Spieldruck an eine Beratungsstelle. Die Stelle hinter 0800 202 304 bezeichnet ihr Angebot als kostenlos; Konditionen direkt prüfen.

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